
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Tabuthema – und darf keines sein. Studien zeigen, dass viele Beschäftigte im Laufe ihres Berufslebens sexuelle Belästigung erfahren. Dabei sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu schützen und aktiv gegen Belästigung vorzugehen. Doch was bedeutet das konkret? Welche Rechte haben Betroffene? Und welche Pflichten ergeben sich für Arbeitgeber?
Was gilt als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Wichtig ist: Es kommt nicht darauf an, wie die belästigende Person ihr Verhalten meint, sondern darauf, wie es bei der betroffenen Person ankommt.
Welche Rechte haben Betroffene?
• Anspruch auf Entschädigung (§ 15 AGG): Unternehmen, die nicht ausreichend gegen sexuelle Belästigung vorgehen, können zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Welche Pflichten haben Unternehmen?
Arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen für Täter
• Strafrechtliche Konsequenzen (§ 184i StGB): Wer eine Person in sexuell bestimmter Weise unerwünscht berührt und dadurch belästigt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
Prävention: Der wichtigste Schritt für Unternehmen
Reagieren reicht nicht – Prävention muss Teil der Unternehmenskultur sein.
Viele Unternehmen zögern, das Thema aktiv anzugehen – aus Unsicherheit oder der Sorge, nicht alles perfekt umzusetzen. Doch es ist nicht entscheidend, sofort ein umfassendes Konzept zu haben. Wichtig ist, den ersten Schritt zu machen.
Unterstützung für Unternehmen
Um Unternehmen bei der Prävention und dem richtigen Umgang mit sexueller Belästigung zu unterstützen, biete ich praxisnahe Schulungen für Führungskräfte, Betriebsräte und Mitarbeitende an. Damit tragen wir gemeinsam dazu bei, sichere und respektvolle Arbeitsbedingungen zu schaffen.